Andreas Zakostelsky, Copyright: VBV

VBV-Vorsorgekasse unterstützt Vorschlag zur gesetzlichen Anpassung der Abfertigung NEU

Der Marktführer bei der Abfertigung NEU unterstützt den Vorstoß von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zur Anpassung der gesetzlichen Regelung über die Abfertigung NEU. Ein differenzierter Ansatz mit einer längeren Liegedauer bis zum Pensionsantritt aber gleichzeitiger Entnahme Möglichkeit schon nach drei Monaten bei Arbeitslosigkeit, wäre im Sinne der Menschen.

Die VBV-Vorsorgekasse ist Marktführer bei der „Abfertigung Neu“ und betreut rund jeden dritten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständigen in Österreich. Sie ist Pionier bei den Themen Nachhaltigkeit Klimaschutz und gilt als Vordenker in der Branche.

„Die Abfertigung NEU dient der sozialen Absicherung und der Altersvorsoge von Beschäftigten. Das ist der Grundgedanke des sehr erfolgreichen Systems“, erklärt Andreas Zakostelsky, CEO der VBV-Vorsorgekasse. „Aber in besonderen Zeiten muss man auch sehr gute Systeme immer wieder überdenken: Den Ansatz Menschen in der Arbeitslosigkeit rasch zu ihrer Abfertigung NEU zu verhelfen, gleichzeitig aber für alle anderen den Grundgedanken der Altersvorsorge noch zu stärker, sollte der Gesetzgeber ins Auge fassen.“

Keine Sorgen bei Abfertigung NEU
„Selbst in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie der aktuellen Corona Krise brauchen sich Kunden über ihre Abfertigung NEU keine Sorgen machen“, erklärt Andreas Zakostelsky, „diese unterliegt der Bruttokapitalgarantie.“ Die VBV garantiert demnach, dass Berechtigte zumindest die Summe der zugeflossenen Kapitalbeiträge vor Abzug von Kosten erhält. Diese Form der Garantie ist gesetzlich geregelt.

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Titelbild: KR Mag. Andreas Zakostelsky, Vorstandsvorsitzender
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