BDO: Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden
Steuern. Neuerungen durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich der „privaten Einkommensverwendung“ zuzurechnen und nicht steuerlich abzugsfähig. Spenden an bestimmte „spendenbegünstigte Einrichtungen“ waren aber bisher sehr wohl (bis zu 10% des steuerpflichtigen Einkommens) als Betriebs- oder Sonderausgabe abzugsfähig, was zu einer Reduzierung der Steuerlast bei dem:der Spender:in führt. Mit dem mit 1.1.2024 in […]
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