Nachhaltigkeitsberichterstattung – Zwischen regulatorischer Unsicherheit und strategischem Handlungsspielraum

Nachbericht zum Leitbetriebe Austria Q&A vom 2.4.2025
mit Eva Aschauer, ESG Advisory Partner & Head of ESG bei der TPA Group

„Wenn etwas klar ist, dann dass nichts klar ist!“, eröffnete Eva Aschauer ihren Vortrag, bei dem die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Fokus stand.

Die mittlerweile 2. Veranstaltung der digitalen Leitbetriebe Austria Event-Reihe „Q&A“ fand am 2. April zum Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ statt. In dieser Online-Fragestunden geben Experten zu verschiedenen relevanten Themen fundierte Antworten und wertvolle Tipps.

Eva Aschauer, ESG- und Nachhaltigkeitsexpertin, führte die Teilnehmer mit umfassendem Fachwissen, Praxisnähe und klaren Empfehlungen durch ein höchst komplexes Regelwerk. Die Beantwortung der vorab gestellten Fragen sowie der Austausch boten Orientierung inmitten einer dynamischen Rechtslage – und zeigten auf, wie Unternehmen auch in einem unsicheren regulatorischen Umfeld bereits heute proaktiv agieren können.

Zusammengefasst hier als Themenbündelung:

CSRD, ESRS und NaReG: Der regulatorische Flickenteppich

Aschauer gab einen kurzen Überblick über die europäische Gesetzeslage: Die CSRD ist seit Jänner 2023 auf EU-Ebene in Kraft, die dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ebenfalls bereits in finalisierter Fassung veröffentlicht. Doch in Österreich fehlt weiterhin ein entsprechendes Umsetzungsgesetz der CSRD – das sogenannte NaReG (Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz) lässt auf sich warten. Darüber hinaus steht mit dem sogenannten „Omnibus-Vorschlag“ seitens der EU-Kommission eine mögliche Verschiebung bzw. mögliche Erleichterungen und Anhebung der Größenkriterien im Raum

Dieser Umstand bringt vor allem betroffene Unternehmen in eine schwierige Lage:

„Es besteht auf EU-Ebene bereits die Berichtspflicht – aber es fehlt an der nationalen Ausformulierung, die jedoch bereits bis Juli 2024 hätte umgesetzt werden müssen. Dadurch entsteht eine Unsicherheit, die nicht schützt, sondern lähmt“, so Eva Aschauer.

Verzögerungen bei der österreichischen Gesetzgebung, Unklarheiten rund um Erleichterungen und Übergangsfristen sowie das politische Ringen auf EU-Ebene führen dazu, dass viele Unternehmen aktuell nicht wissen, woran sie sich orientieren sollen.

Betroffenheit, Schwellenwerte und Zeitplan

Konkret gilt die CSRD ab dem Geschäftsjahr 2024 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, ab 2025 für alle großen Unternehmen und ab 2026 auch für börsennotierte KMU. Betroffen ist, wer mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

  • Umsatz > 50 Mio. Euro
  • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro
  • mehr als 250 Mitarbeitende

Doch Aschauer betonte:
„Selbst wenn Unternehmen noch nicht offiziell berichtspflichtig sind – sie werden auch durch Banken, Investoren oder Ausschreibungen in vielerlei Hinsicht verstärkt zur Offenlegung von ESG-Daten gezwungen werden.“

Vorlauf nutzen – trotz Unsicherheit

Aschauer empfahl Unternehmen dringend, die derzeitige Übergangszeit aktiv zu nutzen, anstatt auf endgültige nationale Gesetze zu warten. Ihre Empfehlungen lauteten:

  • Wesentlichkeitsanalyse fertigstellen und als Mehrwert nutzen
    Die doppelte Wesentlichkeit (finanzielle & Impact-Perspektive) ist Dreh- und Angelpunkt des Berichts und auch für die Unternehmenssteuerung– und muss individuell erarbeitet werden.
  • Datenstrukturen aufbauen
    Es braucht verlässliche Prozesse zur Erhebung, Pflege und Prüfung nichtfinanzieller Daten – von Treibhausgasen bis hin zu Kennzahlen über die eigenen Beschäftigten.
  • Datenermittlung mit gesamtheitlichem Ansatz
    Im Hinblick auf die Datenermittlung gilt es auch mitzuberücksichtigen, für welche (weiteren) Zwecke die Daten einfach verfügbar sein sollen (Finanzierungen, Vergabe, etc.)

VSME & freiwillige Berichterstattung für KMU

Ein zentrales Thema war der neue VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs). Aschauer stellte ihn als pragmatische Lösung für kleinere Unternehmen vor, die nicht formal berichtspflichtig sind, aber trotzdem Anforderungen z. B. im Rahmen von Lieferketten oder Finanzierung erfüllen müssen. Dieser soll gemäß Omnibus-Vorschlag auch die Basis für eine in weiterer Folge kommende EU-Delegiertenverordnung für die (freiwillige) Berichterstattung der nicht unter die CSRD fallenden Unternehmen werden.

Sie betonte, dass dieser Standard:

  • niederschwelliger,
  • praxisnäher
  • und freiwillig sei – und dennoch die wichtigsten ESG-Themen abdecke.

„Der VSME kann ein Türöffner sein – für Transparenz, Professionalität und Partnerschaften auf Augenhöhe“, so Aschauer.

Clean Industrial Deal & ESG-Finanzierung

Mit Blick auf die Industriepolitik der EU warnte Aschauer davor, Nachhaltigkeitsberichterstattung lediglich als lästige Pflicht zu sehen. Vielmehr werde ESG verstärkt zum Zugangskriterium für Förderungen und Kapital.

Der neue Clean Industrial Deal verknüpft zukünftige EU-Fördertöpfe gezielt mit ökologischen Kriterien. Aschauer formulierte klar:

„Wer nichts tut, wird immer schwerer Zugang zu Gelder bekommen – so deutlich ist das politische Signal.“

Auch aufgrund der in den nächsten Jahren kommenden Bankenregularien werden sowohl Unternehmensfinanzierungen als auch Kredit für einzelne Projekte immer stärker an Nachhaltigkeitsbewertungen gekoppelt.

Ressourcenperspektive, Ausbildung & Bewusstseinswandel

Im letzten Teil ihres Vortrags sprach Aschauer über die strukturellen Anforderungen, die mit ESG-Reporting einhergehen. ESG sei nicht nur eine Reporting-Pflicht, sondern ein Kulturwandel im Unternehmen.

  • Unternehmen müssten Ressourcen für Nachhaltigkeit schaffen, sowohl personell als auch finanziell.
  • Es brauche Schulungsprogramme, um ESG-Wissen auf allen Ebenen zu verankern – vom Controlling bis zur Geschäftsführung.
  • Und: Der Zugang zu ESG muss systemisch gedacht werden – mit klarer Governance, Verantwortlichkeiten und interner Kommunikation.

Monica Rintersbacher, Geschäftsführerin von Leitbetriebe Austria, knüpfte in ihrem Schlusswort an die Impulse von Eva Aschauer an: „Die Leitbetriebe beweisen tagtäglich, dass Verantwortung und Wettbewerbsfähigkeit kein Widerspruch sind, sondern einander stärken.“

teilen