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Pilz: EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Welche Anforderungen gelten für Hersteller von Maschinen?

Die Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie ab
Am 20. Januar 2027 wird die EU-Maschinenverordnung gültig. Sie ist am 19. Juli 2023, zwanzig Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in allen Mitgliedsländern in Kraft getreten. Maschinenhersteller haben jetzt Zeit die neuen Anforderungen an Sicherheit von Maschinen und Anlagen zu erfüllen.

Prüfen Sie von welchen Änderungen Sie betroffen sind. Dabei hilft Ihnen der Leitfaden zur Maschinenverordnung. Erfahren Sie was sich ändert, was wichtig und was zu tun ist. Alles in einem Dokument!

Was gilt, bis die Maschinenverordnung verbindlich angewendet werden muss?
Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist die letzte und aktuell gültige Version der Richtlinie über Maschinen und findet seit 2009 verbindlich Anwendung in der EU.  Sie richtet sich primär an Hersteller und hat die Anforderung die Sicherheit bei der Interaktion von Mensch und Maschine zu gewährleisten. Wenn Sie die Automatisierung und den Maschinenbau heute mit den technischen Anforderungen vor 15 Jahren vergleichen, wird deutlich, dass die Überarbeitung der Richtlinie mehr als Sinn ergab. Digitalisierung und Vernetzung sowie die damit verbundenen neuen Themen Industrial Security und Künstliche Intelligenz (KI) sind dabei, die Fabrikhallen und die darin befindlichen Maschinen und Anlagen stark zu verändern. Die neue Maschinenverordnung hat den Anspruch, das hohe Niveau der Sicherheit, das mit der Umsetzung der Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie erreicht wurde, zu erhalten. Das heißt für Sie, dass Sie innerhalb der Übergangsfrist alle Vorgaben der neuen Maschinenverordnung in Ihrem Unternehmen erfüllen müssen. Information und Umsetzung der Vorgaben der neuen Verordnung bezüglich Risikoanalyse, Bedienungsanleitung und technische Dokumentation sowie der Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung mit anschließender CE-Kennzeichnung stellen Unternehmen vor eine große Herausforderung.

Der offizielle Titel der Maschinenverordnung lautet: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen.

Warum gibt es die neue Maschinenverordnung?
Die Geburtsstunde der modernen Maschinensicherheit, wie wir sie heute kennen, liegt keine 40 Jahre zurück: 1989 wurde die Änderung der Maschinenrichtlinie herbeigeführt. Seitdem ist die Maschinensicherheit in Europa verbindlich. Immer wieder wurden die Bestimmungen den technischen Entwicklungen angepasst. Das Ziel war es immer, die Interaktion zwischen Mensch und Maschine sicher zu gestalten und die Standardisierung grundlegender und verpflichtender europäischer Sicherheitsanforderungen an Maschinen voranzutreiben. Mit der, am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlichten, EU-Maschinenverordnung 2023/1230, wurden die Vorgaben auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Rechtsverbindlich gilt die Maschinenverordnung am 20. Januar 2027 (Stichtagsregelung) in allen EU-Staaten.

Die EU-Maschinenverordnung – Welche Änderungen gibt es?
Die neue Verordnung erfasst weiterhin Maschinen sowie zugehörige Produkte, erweitert die Sicherheitsbauteile jedoch um Software. Sie schafft mehr Klarheit, wann eine wesentliche Änderung an bestehenden Maschinen und Anlagen vorliegt und somit eine neue CE-Konformitätsbewertung durchgeführt werden muss. Darüber hinaus trägt sie der wachsenden Bedeutung von Industrial Security und Digitalisierung Rechnung.
Industrial Security ist ein verpflichtendes Element für die Sicherheit von Maschinen und nicht länger nur Auslegungssache des Inverkehrbringers der Maschine. Hersteller werden entsprechende Industrial-Security-Konzepte aufstellen müssen. Industrial Security ist so gesehen eines der Hauptthemen der Maschinenverordnung. Hersteller von vernetzten Maschinen sollten sich hier gut vorbereiten. An sie werden auch Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen (z. B. Cyber Resilience Act, Funkgeräterichtlinie) gestellt.

Übersicht der wichtigsten Änderungen

  • Prüfpflichtige Maschinen
    Der Katalog der prüfpflichtigen Maschinen, der bisher im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war und zum Anhang I „umgezogen“ ist, enthält in Abschnitt A eine Liste von Hoch-Risiko-Maschinen, für die eine verpflichtende Prüfung und Zertifizierung durch Dritte vorgesehen ist. Sechs Maschinenkategorien werden in Zukunft prüfpflichtig sein, ohne dass die Anwendung einer harmonisierten Norm von der Prüfpflicht entbindet. Das ist den aktuellen Entwicklungen zur Künstlichen Intelligenz geschuldet. So können Maschinenhersteller für die sechs gelistete Produktgruppen nicht mehr wie bisher eine Konformität in Verbindung mit einer harmonisierten Norm selbst erklären, sondern müssen dafür eine benannte Akkreditierungsstelle anfragen.
  • Wesentliche Veränderung
    Die Verordnung wurde um eine Begriffsbestimmung zur wesentlichen Veränderung von Maschinen und die Rechtsfolgen einer solchen Veränderung erweitert. Ein Konformitätsbewertungsverfahren ist für die Sicherheit von Maschinen erforderlich, wenn eine Maschine tiefgreifend verändert wird oder wenn Änderungen durchgeführt werden, die die Übereinstimmung der Maschine mit den gesetzlichen Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung betreffen. Dabei gilt, dass Betreiber als Folge einer wesentlichen Veränderung zum Hersteller werden – mit allen Pflichten.
  • Sicherheitsbauteile
    Die Begriffsbestimmung der Sicherheitsbauteile erfasst jetzt neben Bauteilen physischer Art oder digitaler und/oder gemischter Art auch die Software.
  • Neue digitale Technologien
    Das Aufkommen neuer digitaler Technologien wie künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und die Robotik bringen neue Herausforderungen für die Produktsicherheit mit sich. Die Verordnung deckt die Sicherheitsrisiken ab, die von den neuen digitalen Technologien ausgehen.
  • Cybersecurity
    In einem neuen Abschnitt „Protection against corruption“ stellt die Maschinenverordnung jetzt auch Anforderungen an die Cybersecurity von Maschinen. Bedrohungen der Cybersecurity dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen. Hersteller müssen ihre bestehenden Safety-Konzepte hinsichtlich dessen überarbeiten!
  • Digitale Betriebsanleitung
    Die Lieferung der Betriebsanleitung in digitaler Form wird zugelassen. Auf Wunsch des Kunden muss der Hersteller die Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung stellen. Auch die EU-Konformitätserklärung darf in digitaler Form erfolgen. Unvollständige Maschinen dürfen mit digitaler Montageanleitung, wie auch mit digitaler Einbauerklärung geliefert werden.

Was bedeutet die neue Maschinenverordnung für harmonisierte Normen?
Wie mit den bisher unter der Maschinenrichtlinie harmonisierten Normen verfahren wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Nach momentanem Stand müssen diese neu gelistet werden. Bei allein über 750 direkt gelisteten Normen bedeutet das einen erheblichen Aufwand von mehreren Jahren. Mit der festgelegten Übergangszeit von 42 Monaten, haben die Normengremien jetzt viel Arbeit vor sich. Spannend bleibt also, ob bis zum Inkrafttreten der EU-Maschinenverordnung – am 20. Januar 2027 – die relevanten Normen als harmonisierte Normen zur Verfügung stehen. Für diesen Fall lässt die Maschinenverordnung den Behörden einen Weg offen, besondere Übergangsvorschriften zu erlassen. Pilz bleibt für Sie am Ball!

Maschinenhersteller sind nicht allein
Pilz unterstützt seit Jahren Sie als Hersteller von Maschinen mit einem umfassenden Dienstleistungsangebot für Maschinensicherheit – von der Sicherheitsanalyse über Validierung bis zur CE-Kennzeichnung. Experten von Pilz beraten Sie bei einer wesentlichen Veränderung an Maschinen und Anlagen nach den Anforderungen der Maschinenverordnung. Auch die neuen normativen Anforderungen an Security hat Pilz im Blick – denn Industrial Security stellt an der Maschine die Integrität der Safety sicher. Dafür hat das Unternehmen sein Dienstleistungsangebot um entsprechende Schulungen im Bereich Industrial Security erweitert.
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Quelle: Pilz Ges.m.b.H.

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