Evgeniya Paulis ist Managerin bei BDO und berät Unternehmen in allen Belangen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie-VO; © BDO | Benjamin Weiss

BDO: Studie – Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung in Österreich

BDO Austria und die Abteilung für Accounting & Reporting der Wirtschaftsuniversität Wien unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel haben im Rahmen einer Studie erhoben, inwieweit 37 österreichische Nicht-Finanzunternehmen bereits die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen.

Wien, Juni 2024. Die Analyse umfasste die berichteten Kennzahlen und den durchschnittlichen Offenlegungsgrad der in der Verordnung geforderten Offenlegungspflichten. Die Datenbasis umfasst für alle 37 Unternehmen die Jahre 2021 und 2022 bzw. im Falle von 14 Unternehmen auch die Kennzahlen bis inklusive 2023.

Zentrale Erkenntnisse der Studie:

  • Der Offenlegungsgrad stieg von 63% im Jahr 2021 auf 83% im Jahr 2022, was auf verbesserte Berichtsstrukturen und Prozesse hinweist und auf praktische Anwendungshilfen, u.a. durch die EU-Kommission, zurückzuführen sein könnte.
  • Ein Vergleich der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, CapEx (Investitionen in längerfristige Anlagegüter) und OpEx (laufende Betriebsausgaben) für 2021 und 2022 zeigt keine signifikanten Änderungen.
  • Die taxonomiefähigen Anteile für CapEx und OpEx sind in den beiden Jahren höher als die für Umsatzerlöse, was auf zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und den Bezug von Produkten und Dienstleistungen aus anderen Sektoren hinweisen könnte.
  • Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse 11,7%, für CapEx 25,7% und 19,6% für OpEx.

„Die vorliegende Studie bietet erstmals einen umfangreichen Einblick in die Berichterstattungspraxis österreichischer Nicht-Finanzunternehmen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung. Insgesamt zeichnen die Ergebnisse ein positives Bild. Verbesserungspotenzial besteht jedoch beispielsweise noch bei Angaben zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Katrin Hummel.

Was umfasst die Taxonomie?
Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie-VO) etabliert ein EU-weit einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten und legt Berichtspflichten für Unternehmen fest, die vom österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (kurz NaDiVeG) sowie von der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz CSRD) betroffen sind, wobei die Umsetzung letzterer in nationales Recht noch aussteht.

Relevante Kennzahlen
Im Rahmen der EU-Taxonomie sind folgende Kennzahlen offenzulegen: der Anteil an taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlösen, CapEx sowie OpEx.
Die Taxonomiefähigkeit einer Wirtschaftsaktivität zeigt an, dass diese potenziell einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der in der EU-Taxonomie-VO genannten Umweltziele leisten kann und bildet den Ausgangspunkt für die Beurteilung der Taxonomiekonformität. Die EU-Taxonomie-VO sieht einheitliche technische und soziale Kriterien vor, um zu bestimmen, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig – und damit taxonomiekonform – einzustufen ist.

Wer ist betroffen?
Ab 2021 sind große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit über 500 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, die oben angeführten Kennzahlen offenzulegen. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich ab 2024 stufenweise auf etwa 49.000 Unternehmen in der EU und auf etwas mehr als 2.000 in Österreich erweitert. Offene Fragen der nationalen Ausgestaltung betreffen u.a. Haftung und evtl. Sanktionen sowie die Prüfung der neuen Berichtspflichten.

Handlungsempfehlung für Unternehmer:innen: Was ist zu tun?

  • Verbesserung der qualitativen Angaben: Achten Sie als Unternehmer:in darauf, die Methodik und Berechnungsgrundlagen der zu berichtenden Daten klar zu erläutern.
  • Nutzung praktischer Anwendungshilfen: Die EU-Kommission hat bereits FAQs zur Taxonomie-VO veröffentlicht, die Ihnen helfen können, offene Fragen zu klären.
  • Vorbereitung ist das A&O: Große Kapitalgesellschaften, die ab Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig werden, sollen sich frühzeitig mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-VO vertraut machen. Dadurch wird ein reibungsloser Übergang zur Taxonomieberichterstattung gewährleistet.

„Unserer Erfahrung nach schaffen eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den Regulatorien, die Zurverfügungstellung von personellen Ressourcen und der Aufbau einer soliden Datenbasis die besten Voraussetzungen, um optimal auf die kommenden Berichtspflichten im Kontext der Nachhaltigkeit im Allgemeinen und auf die EU-Taxonomie-Verordnung im Speziellen vorbereitet zu sein“, betont Evgeniya Paulis, Managerin bei BDO.

Die gesamte Studie finden Sie hier.

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