Airports Group Europe S.à r.l., eine indirekte Tochtergesellschaft des IFM Global Infrastructure Fund, hält derzeit 40% plus 9 Aktien an der FWAG und hat am 11. August 2022 ein Teilangebot gemäß §§ 4 ff ÜbG für den Erwerb von weiteren bis zu ca. 9,99% (insgesamt bis zu 50% minus einer Aktie) an Aktien der FWAG (ISIN AT00000VIE62) veröffentlicht.
Der Vorstand der FWAG hat die vom Gesetz geforderte Stellungnahme zum Angebot von IFM ausgearbeitet, sie wurde durch den bestellten Gutachter geprüft und positiv befundet und vom Aufsichtsrat der FWAG einstimmig beschlossen. Der Aufsichtsrat schließt sich der Stellungnahme des Vorstandes vollinhaltlich an.
Empfehlung des FWAG-Vorstandes an Aktionäre: IFM Angebot nicht annehmen
Nach gewissenhafter Abwägung der zahlreichen Pro- und Kontra-Argumente empfiehlt der Vorstand den Aktionären, das Kaufangebot nicht anzunehmen. Das Kaufangebot stellt zwar grundsätzlich einen Vertrauensbeweis in die Performance der FWAG dar, aber in seiner Stellungnahme begründet der Vorstand umfassend, warum der angebotene Kaufpreis von € 33 pro Aktie angesichts der erwartbaren weiteren positiven Entwicklung des aktuell völlig entschuldeten und gut performenden Unternehmens als zu gering eingeschätzt wird.
Weiter reduzierte Liquidität und Handelbarkeit könnte zu Abgang von der Börse (Delisting) führen
Weiters sieht der Vorstand die Gefahr, dass bei Annahme des Angebots die Liquidität und damit die Handelbarkeit der Aktie weiter eingeschränkt werden, was schließlich zu einem von Vorstand und Aufsichtsrat unerwünschten Abgang (Delisting) der FWAG-Aktie von der Börse führen könnte.
Der Vorstand verweist in seiner Abwägung auch auf die Stellungnahme des Interessenverbandes für Anleger (IVA) hin, der langfristigen Anlegern von der Annahme abrät.
Weiters weist der Vorstand darauf hin, dass das Angebot von € 33 pro Aktie abzüglich der nach der aktuellen Guidance bei € 0,75 zu erwartenden Dividende für 2022 nicht nur rund 5% unter dem tiefsten Schlusskurs 2019, sondern sogar rund 20% unter dem höchsten Schlusskurs 2019 liegt.
Ab Donnerstag ist Wortlaut der umfangreichen Stellungnahme auf VIE-Homepage abrufbar
Sollte der vom Vorstand seit 2011 erfolgreich eingeschlagene Weg der nachhaltigen Unternehmenswertsteigerung nach Ende der COVID-Krise zu weiteren Ergebnissteigerungen führen, würde der heutige Aktionär durch die Annahme des Angebots darauf verzichten, an dem künftigen Unternehmenswertsteigerungspotenzial der Flughafen Wien AG zu partizipieren: Durch die Wachstumschancen der Zielgesellschaft besteht die Möglichkeit, dass weitere Ertragspotenziale realisiert werden und es somit zu einer Steigerung des Werts der Aktien der Zielgesellschaft sowie der künftig an die Aktionäre auszuschüttenden Dividende kommt. Sollte das vom Vorstand erwartete Wachstum in der globalen (insbesondere europäischen) Luftfahrt eintreten oder übertroffen werden, würde der Unternehmenswert der Zielgesellschaft dadurch nachhaltig gesteigert werden. Durch die Annahme des Angebots würde der Aktionär auf die potenziellen Vorteile aus einer solchen möglichen Unternehmenswertsteigerung verzichten. Hervorzuheben als wesentlicher positiver Aspekt ist die Tatsache, dass das Unternehmen weitestgehend entschuldet ist, was wichtige finanzielle Spielräume für zukünftige Investitionen und/oder Dividendenentwicklungen eröffnet.
Außerdem wirft die möglicherweise weitere spürbare Reduktion des Streubesitzes grundsätzliche Fragen in Bezug auf die künftige Kapitalmarktstrategie und -präsenz (Listing) des Unternehmens auf. Ein potenziell drohendes Delisting wird insbesondere als nicht im Interesse der Gesellschaft gesehen und widerspräche auch den erklärten Zielsetzungen der anderen Kernaktionäre. Damit verbundene Folgewirkungen auf die Governance der Gesellschaft und ein Verlust einer künftigen potenziellen Finanzierungsquelle könnten auch für weitere Stakeholder zu nachteiligen Folgen führen.
Durch die Konzentration der Stimmrechte in einer möglichen Bandbreite von 40,0% bis fast 50,0% der stimmberechtigten Aktien der Flughafen Wien AG – neben den bereits bestehenden Anteilen der weiteren Kernaktionäre in der Höhe von insgesamt 50% – wird die Mitbestimmungsmöglichkeit der übrigen Streubesitz-Aktionäre stark eingeschränkt. Auch wird durch den Erwerb der Anteil der Bieterin an einem wichtigen österreichischen Unternehmen der kritischen Infrastruktur weiter erhöht und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das öffentliche Interesse dadurch berührt wird.
Letztlich weist der Vorstand aber darauf hin, dass die Einschätzung, ob das Angebot vorteilhaft ist oder nicht, nur jeder Aktionär auf Grund seiner individuellen Situation (Anschaffungspreis, lang- oder kurzfristige Veranlagung, Einschätzung der künftigen Entwicklung der Gesellschaft, etc.) treffen kann, wobei auch die erwartete künftige Entwicklung des Kapitalmarktes bzw. der Wiener Börse eine große Rolle spielt. Hierbei kann sich die Situation für private Kleinanleger anders darstellen als für institutionelle Investoren.
Am 18. August 2022 werden die vollständigen Stellungnahmen von Vorstand, Aufsichtsrat und Sachverständigem auf der Website der Flughafen Wien AG unter www.viennaairport.com/teilangebot_ifm_2022 und die entsprechende Hinweisbekanntmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.
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