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ARS: Vor dem AI Act ist während der DSGVO

Mitte März gab das europäische Parlament grünes Licht für den Artificial Intelligence Act (AI Act). Das 272 A4-Seiten starke Regelwerk dient zur Regulierung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz auf europäischer Ebene und wird unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

Doch wer nun denkt, die künstliche Intelligenz sei bisher gänzlich ungeregelt gewesen, der irrt. Denn bereits vor dem AI Act war ein Teilbereich dieser Technologie in der DSGVO adressiert. Genauer im Artikel 22 – dort, wo es um automatisierte Entscheidungen und die Verarbeitung der zugrundeliegenden Daten geht.

Unternehmen müssen sich dessen bewusst sein, dass die Einhaltung der DSGVO auch weiterhin in Bezug auf die KI gültig bleibt und es hier daher einer Abstimmung bedarf. Daten und KI gehen Hand in Hand. Wenn KI daher eingesetzt wird und es zu Verstößen und Problemen im Unternehmen kommt, besteht die Gefahr von Strafen sowohl nach der DSGVO als auch dem AI Act.

Dies kann aufgrund der empfindlichen Strafdrohungen dieser beiden Regulierungen schnell zu einer potenziellen Existenzbedrohung für Unternehmen führen. Daher sollte noch besser auf die DSGVO geachtet werden, um die Rechte einzelner Personen zu wahren.

DSGVO so aktuell wie nie
Nicht nur KI, auch die Digitalisierung an sich sowie neue Regulationen und Gesetze auf EU-Ebene machen Datenschutz so wichtig wie nie. Die Datenmengen werden zudem immer größer – Tendenz steigend. Die DSGVO ist ein Meilenstein im Datenschutzrecht, aber ihre Anforderungen und Interpretationen entwickeln sich ständig weiter. Um die Compliance zu gewährleisten und Strafen zu vermeiden, ist es für Unternehmen daher essenziell, mit den fortlaufenden Änderungen Schritt zu halten.

2023 wurde eine große Anzahl neuer Datenschutzgesetze verabschiedet, zudem traten einige Gesetze in Kraft, die im Jahr zuvor verabschiedet wurden. Auch 2024 ist das Bild ähnlich. Daher ist es nicht nur wichtig, bestens über Neuerungen informiert zu bleiben, sondern ebenso die aktuelle Rechtsprechung im Auge zu behalten. Dadurch erkennt man die tatsächlichen Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis und bleibt wettbewerbsfähig.

Mehr Informationen: https://ars.at/seminare/datenschutz-it/dsgvo-datenschutzrecht/

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