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ASFINAG-Jahreskarten-Streckenmaut: Ab sofort automatischer Erinnerungsservice vor Ablauf der Gültigkeit verfügbar

QR-Code mit Smartphone einlesen und Emailadresse angeben – Neuer Service für alle Streckenmautabschnitte

Einfach zu jeder Zeit die Gültigkeitsdauer der Jahreskarten auf Streckenmautabschnitten in Erfahrung bringen – das ist ab sofort möglich mit einem eigenen, individualisierten QR-Code.  „Aus den bisherigen Erfahrungen hat es sich gezeigt, dass der Ablauf der Gültigkeit einer Jahreskarte eine der wichtigsten Informationen für unsere Kundinnen und Kunden ist.  Mit wenigen Schritten auf dem Smartphone hat ab sofort jede und jeder die Möglichkeit, die Gültigkeit selbstständig zu checken. Mehr noch – mit diesem neuen Service bieten wir auch eine eigene Erinnerungsfunktion an, die automatisch signalisiert, wann die Jahreskarte abläuft“, so Stefan Zangerle, Abteilungsleiter der Maut Service GmbH.

So einfach funktioniert der neue Service
Die ASFINAG nutzt dabei einen eigenen QR-Code, der auf der Rechnung der Jahreskarte aufgedruckt ist. Kundinnen und Kunden müssen lediglich mit dem Smartphone den QR-Code scannen und sehen dann sofort die jeweils individuellen Daten der Jahreskarte inklusive der Dauer der Gültigkeit. Mit Eingabe der Emailadresse kann dann auch die Erinnerungsfunktion aktiviert werden. Damit erfolgt vor dem Ende der Gültigkeit der Jahreskarte eine automatische Information. In den meisten Fällen ist es ohne Extraeinstellungen möglich, mit der Kamera-Funktion des Smartphones den QR-Code zu scannen. Vereinzelt ist es notwendig, eine App downzuloaden, die einen QR-Code erkennen kann.

Die Vorteile: Alle Daten zur Gültigkeit sind jederzeit abrufbar – mit der Erinnerungsfunktion baut die ASFINAG den Service noch weiter im Sinne der Kundenfreundlichkeit aus.

Angeboten wird dieser neue Service ab sofort bei allen künftigen Neukäufen an den Mautstellen der ASFINAG. Gute Nachrichten aber auch für alle, die schon eine Jahreskarte haben und diesen Service noch in Anspruch nehmen wollen. Ein Ausdruck für die Aktivierung der neuen Services kann jederzeit bei Mautstellen angefordert werden – somit ist dieser Service auch rückwirkend für bereits getätigte Käufe möglich.

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