Vertrag regelt die Zusammenarbeit im Krisenfall: Lagebilder, Risikobewertung und ein standardisiertes Vorgehen sind das Herzstück der Vereinbarung.
Innenminister Karl Nehammer hat heute gemeinsam mit den beiden Vorständen der APG, Gerhard Christiner und Thomas Karall, eine Vereinbarung zur Blackout-Vorsorge unterzeichnet. Damit wurde die langjährige Zusammenarbeit in der APG-Steuerungszentrale festgehalten. Die Kooperationsvereinbarung regelt das konkrete Vorgehen im Falle eines Blackouts. Während die APG für die sichere Stromversorgung und im schlimmsten Fall für den Wiederaufbau des Stromnetzes zuständig ist, muss die Polizei im Krisenfall weiter für Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Außerdem muss das BMI als Sicherheitsministerium die Maßnahmen der Behörden bei Krisen und Katastrophen koordinieren.
Innenminister Karl Nehammer: „Ein Blackout ist eine der größten Bedrohungen für moderne Staaten. Fehlt der Strom, sind die Versorgungssicherheit, der Verkehr, die Kommunikation und – nicht zuletzt – die öffentliche Sicherheit bedroht. Unsere Planungen sehen vor, dass die Polizei 72 Stunden durchhaltefähig ist und vier weitere Tage einen Notbetrieb gewährleisten kann. Die Vereinbarung mit der APG gibt uns einen entscheidenden Informationsvorsprung im Fall einer Krise und stellt sicher, dass die Kommunikation zwischen diesen entscheidenden Akteuren nicht abreißt.“
In die gleiche Kerbe schlagen auch die APG-Vorstände Gerhard Christiner und Thomas Karall: „Im Fall eines drohenden oder eintretenden Blackouts gibt uns und somit Österreich dieser Vertrag mehr an Sicherheit. Darin sind die Prozesse und Handlungsabläufen für den Krisenfall geregelt. Wesentliche Eckpunkte wie gemeinsame Lagebilder, Krisenübungen und ein klares Default-Verhalten sind nun formalisiert und verschriftlicht. Ein klarer Krisenplan ist ein wichtiger Schritt, um in einer Stresssituation richtig zu reagieren auch wenn unsere Mitarbeiter den Ernstfall in zahlreichen Krisensimulationstrainings sehr oft üben.“
Die APG ist außerdem in Planspiele und Krisenübungen mit dem BMI eingebunden. „Es geht im Krisenfall darum, dass alle Beteiligten ihre Ansprechpartner kennen und wissen, was zu tun ist. Ein krisensicheres Österreich kann es im Blackout-Fall nur mit einem durchhaltefähigen BMI und mit einer durchhaltefähigen Polizei geben“, betont Nehammer.
Die Kooperationsvereinbarung regelt unter anderem:
- Informationsaustausch und Krisenkommunikation
- Festlegung standardisierter Vorgehensweisen im Blackout-Fall
- Durchführung von Risikobewertungen
- Erstellung von Lagebildern
- Gemeinsame Übungen sowie Aus- und Weiterbildung
- Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement
- Schutz kritischer Infrastruktur
Innenminister Nehammer gab außerdem einen Einblick in die Vorbereitungen des Innenministeriums in Sachen Blackout. So sollen 100 Standorte zu resilienten – also durchhaltefähige – Standorten ausgebaut werden. Darunter befinden sich das Innenministerium sowie wichtige Zentralen wie das Bundeskriminalamt (BKA), die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), die Cobra, die Landespolizeidirektionen sowie die Bezirkspolizeikommanden. Diese Standorte werden gegen einen Blackout immunisiert, um Dienstbetrieb aufrecht erhalten zu können. Das betrifft etwa die Notstromversorgung und die Möglichkeit reduzierter Haustechnik. Außerdem muss die Betankung des Fuhrparks und der Notstromaggregate sichergestellt werden. Im Krisenfall soll das Schlüsselpersonal der Polizei an diesen Standorten zusammengezogen werden.
Außerdem können die Behörden und die Betreiber kritischer Infrastruktur wie die APG auf einen eigenen Kommunikationskanal zurückgreifen. „Das ist eine Funkverbindung die wir im Krisenfall zusätzlich zu Satellitentelefonen benutzen. All dies sind wichtige Bausteine für ein versorgungssicheres Österreich und sind somit Teil unseres Projekt- und Investitionsplans von rund 3,5 Milliarden Euro bis 2032 für ein nachhaltiges und sicheres Stromsystem“, sagt Christiner, technischer Vorstand der APG.
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