Rainer Will, Geschäftsführer des Österreichischen Handelsverbands / Copyright: Handelsverband Österreich

Novelle des Epidemiegesetzes: Handelsverband befürchtet „Bürokratiemonster“ für Wirtschaft

Der Handelsverband befürchtet, dass die geplante Novelle des Epidemiegesetztes in einem „entscheidenden Punkt zum Bürokratiemonster für die österreichische Wirtschaft“ werden könnte: Im aktuellen Gesetzesentwurf ist nämlich vorgesehen, dass Betriebe, Veranstalter und Vereine verpflichtet sind, Kontaktdaten von Gästen, Besuchern, Kunden und Mitarbeitern (die in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt haben) zu verarbeiten und diese im Anlassfall bei einer Umgebungsuntersuchung der Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen.

Nach dem Gesetzeswortlaut bestünde somit auch für Handelsbetriebe eine Verpflichtung, die Kontaktdaten der Kunden zu erheben, sofern diese dazu eingewilligt haben. 

„Im österreichischen Handel gehen täglich Millionen von Verbrauchern ein und aus. Sollen diese tatsächlich am Eingang gefragt werden, ob sie ihre Kontaktdaten hinterlassen und ein entsprechendes Formular ausfüllen wollen?“, wird in der Aussendung rhetorisch gefragt. Jeder durchschnittliche Supermarkt bedient mehr als 950 Kunden pro Tag, „das Chaos wäre damit vorprogrammiert“.

„Sollte eine derartige Verpflichtung zur Verarbeitung der Kundendaten tatsächlich kommen, werden sich die Staus an den Grenzen bald vor unseren Geschäften fortsetzen. Das führt zu einem enormen Bürokratieaufwand, ist mit massiven Kosten verbunden und verschärft letztlich sogar das Gesundheitsrisiko, da die Sicherheitsabstände in solchen Situationen erfahrungsgemäß nicht mehr eingehalten werden“, erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in einer ersten Stellungnahme.

Der Handelsverband geht davon aus, dass es sich hierbei nur um einen Fehler im Gesetzesentwurf handeln kann, da bei einer Kurzinformation auf der Website des Parlaments noch von einer „Berechtigung zur Datenverarbeitung“ die Rede war.

„Es macht ja durchaus Sinn, beispielsweise bei Veranstaltungen die Kontaktdaten der Teilnehmer zu sammeln, um diese im Anlassfall der Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen. Eine undifferenzierte Verpflichtung für alle Betriebe, Veranstalter und Vereine wäre allerdings auf jeden Fall überschießend“, ist Rainer Will überzeugt.

Ob überhaupt eine gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung geschaffen werden muss, ist unabhängig davon ebenso fraglich. So sieht die Datenschutzgrundverordnung vor, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person erlaubt ist – und das ohne explizite Einwilligung der Kunden, die jederzeit widerrufen werden kann.

www.handelsverband.at

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