Gerald Pögl von Burgstaller-Steiner Immobilien GmbH

Die gute alte Handschlagqualität

Kommentar von Gerald Pögl (Burgstaller-Steiner Immobilien GmbH)

Gibt es sie noch? Wie sieht sie aus? Was braucht es dafür? Gab es sie überhaupt jemals? Jeder kennt diesen Begriff, jeder hat seine Erfahrungen damit, und eine Vorstellung davon, was sie bedeuten soll. Aber meinen alle das gleiche damit? Geht es nach dem (Online-)Duden, dann gibt es den Begriff Handschlagqualität nicht – Leider gibt es für Ihre Suchanfrage im Wörterbuch keine Treffer 
Darüber war ich tatsächlich überrascht. Wenn schon der Duden dieses Wort nicht kennt, woher kommt dann dieser Begriff?
Ein paar Minuten später werde ich fündig – „Handgelübde“ aus dem schweizerischen oder auch Handgelöbnis: „Gelübde mit Eidesformel und anschließendem Handschlag, jedoch ohne Anrufung Gottes. Bis in das 13. Jahrhundert reicht die oberflächliche Recherche zurück. „darane hat … derselbe greve sinen eyd unn sin hantgelubede unn sine brive gebrochen nach 1273 ArnstadtUB. 20  Das erklärt, warum man nach 750 Jahren darunter immer noch ein Ehrversprechen versteht, auch das Gesetz sieht das so: „In Österreich herrscht Formfreiheit beim Abschluss von Verträgen. Ein Vertrag kann demnach auf jede erdenkliche Art zustande kommen. Schon ein Augenzwinkern oder eben ein Handschlag können einen gültigen Vertrag entstehen lassen, wenn sich beide Parteien einig sind[..].“

Aber wie geht es uns im Alltag damit? 
Meine Erfahrung zeigt, dass meist die Partei Wort hält, die mehr profitiert, als die andere. Das Problem dabei? Die Verbindlichkeit wird weniger stark wahrgenommen. Es gilt nur dann, wenn nichts besseres mehr möglich ist, die Optionen ausgereizt sind. Im worst case geht es darum, das Wort beweisen zu müssen. Und womöglich heißt es dann: „Das wird das Gericht entscheiden.“ Aber will man das? Eine Frage, die jeder für sich entscheidet, die mit erheblichem Risiko, finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden ist. Ist man doch selbst in der Beweislast. Wie heißt es so schön? „Wer schreibt, der bleibt.“ Ob das vor 750 Jahren schon anders war? Wohl eher nicht, die Vergangenheit wird im nachhinein nur allzu gerne mit den „guten alten Zeiten“ zum Besseren verklärt.

Kann man den Wortbruch nun über den Kamm scheren? Auf keinen Fall. Die besten Erfahrungen habe ich bei Menschen gemacht, die nicht von Profitgier, Profilierungsdrang oder ihrem eigenen Ego getrieben sind. Menschen, denen es wichtig ist, dass das, was ausgemacht wurde, auch eingehalten wird. Bedeutet das, dass eine Vereinbarung deswegen reibungsloser funktioniert? Sicherlich nicht. Agieren aber beide Parteien auf Augenhöhe, lässt sich jede Herausforderung meistern.

 Aber eines ist sicher, jeder hat seinen eigenen Ruf in der sprichwörtlichen Hand. Und der eilt meist voraus.

teilen