Axel Anderl / © Natascha Unkart & Isabelle Köhler

Energy Hero obsiegt mit DORDA – OGH bestätigt die Zulässigkeit automatischer Wechsel zum jeweils günstigsten Energieanbieter durch einen Stellvertreter

Energy Hero setzt sich mit DORDA in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren in vier von fünf Punkten gegen einen Energieanbieter durch. Insbesondere war der von einem Energieanbieter vorgesehene Ausschluss der Stellvertretung durch Energy Hero bei Online-Vertragsabschlüssen unzulässig.

Das Startup Energy Hero, Teil der Blue Minds Gruppe, bietet Kunden ein innovatives Service: Es vergleicht verfügbare Strom- und Gastarife und wechselt seine Kunden auf Basis einer Vollmacht jährlich automatisch zum jeweils günstigsten Anbieter. Dabei agiert das Startup komplett unabhängig, da es keine Provisionsabmachung mit Energieanbietern hat und sich so ganz für die Bedürfnisse der Endkunden einsetzen kann. Ein Energieanbieter wollte dieses Modell nun dadurch unterbinden, dass die – besonders günstigen – Online-Tarife laut Tarifbedingungen nur bei höchstpersönlichem Abschluss durch den Endkunden zur Verfügung standen. Zudem musste im Zuge der Ummeldung per Häkchen bestätigt werden, dass kein Stellvertreter einschreitet. Diese Praxis ist unzulässig, entschied nun der OGH.

OGH schließt sich Rechtsansicht DORDAs an
Unter der Federführung von Axel Anderl (Partner), Bernhard Heinzl (Rechtsanwalt) und Alexandra Ciarnau (Rechtsanwaltsanwärterin) stützte sich Energy Hero darauf, dass das Erfordernis eines höchstpersönlichen Vertragsabschlusses für den Endkunden gröblich benachteiligend ist und dies auf das Wettbewerbsverhältnis zwischen den Mitbewerbern durchschlägt. Dies bestätigte der OGH: Der Ausschluss benachteiligt den Kunden gröblich. Der Rechtsverstoß wirkt absolut und hindert daher den Energieanbieter, sich gegenüber Energy Hero als Vertreter auf den rechtswidrigen Vertreterausschluss zu berufen.

Insgesamt obsiegte Energy Hero über alle drei Instanzen gesehen in vier von fünf Punkten. Den Beschluss des OLG Wien, wonach Energy Hero bei Preisvergleichen darauf hinzuweisen hat, dass allenfalls noch nicht ausbezahlte oder gutgeschriebene Neukundenvergünstigungen des derzeitigen Versorgers nicht berücksichtigt werden, ließ Energy Hero – da sich das im Sinne der Transparenz von selbst versteht – unbekämpft und verpflichtete sich zuletzt im Zuge des Hauptverfahrens auch in einem Vergleich dazu.

Wir freuen uns, dass der OGH im Sinne unserer Kunden entschieden hat. Der regelmäßige Vergleich und Wechsel der Strom- und Gasanbieter schafft dauerhaft günstige Energiepreise für Privathaushalte und Unternehmen“, sagt Energy Hero Geschäftsführerin Eveline Steinberger-Kern. Axel Anderl, Leiter des IT/IP- und Datenschutzteams sowie der Digital Industries Group von DORDA, fügt hinzu: „Dieser Erfolg zeigt einmal mehr unsere breit gefächerte Expertise im Wettbewerbsrecht und bei der Vertretung von Online-Plattformen. Wir konnten uns auch hier wieder auf unsere Digital Industries Group und ihre fächerübergreifende Digitalisierungsexpertise verlassen.

 

www.dorda.at

 

Link zum Unternehmensprofil: hier

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