20.000 Euro Strafe für deutschen Online-Chat-Anbieter wegen unverschlüsselter Speicherung seiner User-Daten,*
30.000 Euro in Frankreich für eine ungesicherte Website,
400.000 Euro in Portugal wegen Mängel bei Zugriffsberechtigungen,
120.000 Pfund in England für einen verlorenen USB-Stick.
Am 25.05.2018 traten sowohl die EU-Datenschutz-Grundverordnung als auch das österreichische Datenschutzgesetz in Kraft.
Erwartungsgemäß wurden die Datenschutzbehörden der einzelnen Staaten im letzten halben Jahr mit Beschwerden und Anfragen überschwemmt und erste – teils gravierende – Strafen wurden verhängt.
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