APG gemäß RKEG als kritische Infrastruktur-Einrichtung eingestuft
Gesetzlicher Rahmen stärkt Resilienz der österreichischen Stromversorgung Die Austrian Power Grid AG (APG) wurde mit Bescheid vom 30. September 2026 gemäß dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) als kritische Infrastruktur-Einrichtung eingestuft. Damit unterliegt die APG einem verbindlichen gesetzlichen Rahmen zur weiteren Stärkung der Widerstandsfähigkeit ihrer Dienste und der dafür erforderlichen Infrastruktur. Das RKEG verfolgt einen umfassenden
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