Mag. Norbert Schrottmeyer - Partner, Gesellschafter bei LeitnerLeitner / Copyright: LeitnerLeitner

Ein Steuerkontrollsystem liefert wesentliche Informationen für den Nachhaltigkeitsbericht

Zwei zentrale Themen beschäftigen derzeit Unternehmen: Einerseits die „Nachhaltigkeit“ und andererseits Überlegungen zur Einführung von Steuerkontrollsystemen. Auf den ersten Blick verfolgen diese beiden Themen unterschiedliche Zwecke bzw Ziele. Bei genauerer Betrachtung kann jedoch ein Steuerkontrollsystem auch wesentliche Informationen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung liefern.

Steuerkontrollsysteme sollen sicherstellen, dass Steuern und Abgaben rechtzeitig und in korrekter Höhe abgeführt werden. Derartige Systeme werden aus unterschiedlichen und individuellen Beweggründen eingeführt: Oftmals werden dazu Haftungsrisken ins Treffen geführt. Ein derartiges System kann nämlich eine Schutzschildfunktion bei finanzstrafrechtlichen Verfehlungen von Mitarbeitern gegenüber dem Management und der Gesellschaften erfüllen. Weiters wird dadurch eine Qualitätssteigerung in der Steuerfunktion erreicht und Personalwechsel bzw Ausfälle in dieser Abteilung können dann aufgrund von vorhandenen Prozessen leichter kompensiert werden. Auch Betriebsprüfungen werden oftmals bei Vorhandensein eines Steuerkontrollsystems effizienter und rascher abgewickelt.

Nicht zuletzt ist ein begutachtetes Steuerkontrollsystem zentrale Voraussetzung für die Teilnahme an der Begleitenden Kontrolle. Diese stellt eine Alternative für klassische Betriebsprüfungen dar. Im Rahmen der Begleitenden Kontrolle erfolgt ein Austausch mit der Finanzbehörde bereits während des laufenden Jahres und Prüfungen von früheren Sachverhalten gehören dann idR der Vergangenheit an.

Durch die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Berichtspflicht auf alle großen Unternehmen sowie alle kapitalmarktorientierten Unternehmen vermutlich ab 2023 ausgeweitet. Die ESG-Faktoren gewinnen dabei immer mehr an Bedeutung. Dabei steht E für Environments, S für Social und G für Governance. Steuerliche Themen finden sich in allen drei Bereichen.

Der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden regelmäßig internationale Rahmenwerke zugrunde gelegt. Die Global Reporting Initiative (GRI) ist dabei eine der bedeutsamsten Organisationen, welche derartige Richtlinien veröffentlicht. Der GRI Standard 207 „tax“ verpflichtet zur systematischen Berichterstattung zu steuerlichen Themen im Nachhaltigkeitsbericht.

Ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Steuerkontrollsystem liefert bereits wesentliche Informationen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen gerne Herr Norbert Schrottmeyer, StB, WP, Gerichtssachverständiger und Partner bei LeitnerLeitner zur Verfügung.

LeitnerLeitner gehört zu den führenden Kanzleien im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Financial Advisory Services in Zentral- und Süd-Osteuropa. Seit über 60 Jahren begleiten und beraten wir mit Leidenschaft grenzübergreifend Unternehmen, Familienunternehmen, Privatpersonen, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie andere NPOs, Konzerne, Stiftungen und Freiberufler.

Mag. Norbert Schrottmeyer
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner

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