Helene Thierig, Beraterin beim Terra Institute, dem von Günther Reifer – Geschäftsführer des Terra Institute und Leiter der UNIT Nachhaltigkeit von Leitbetriebe Austria – geführten Institut, beleuchtet die Auswirkungen der neuen EmpCo-Richtlinie auf Unternehmen und ihre Nachhaltigkeitskommunikation.
Wie die EmpCo-Richtlinie Aussagen zu Umwelt und Reparierbarkeit in Österreich verändert und Unternehmen bis 27.09.2026 zum Handeln zwingt
Ab dem 27. September 2026 gilt die EmpCo-Richtlinie in der gesamten EU verbindlich. Für Unternehmen in Österreich heißt das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, zu handeln. Wer Nachhaltigkeit, Umwelt oder Aussagen zur Produktlebensdauer und Reparierbarkeit kommuniziert, muss diese Aussagen bald noch präziser, nachvollziehbarer und belastbarer belegen können. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht mehr verwendet werden, wenn sie nicht klar erklärt und mit Fakten unterlegt sind. Gerade in Österreich, wo Nachhaltigkeit für viele Betriebe ein wichtiges Differenzierungsmerkmal ist, hat das große Auswirkungen.
Die EmpCo-Richtlinie ist kein völlig neues Regelwerk, sondern eine gezielte Weiterentwicklung bestehender EU-Verbraucherschutzvorschriften. Ihr Ziel ist es, Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen und gleichzeitig fairen Wettbewerb zu fördern. Unternehmen sollen nicht länger durch unbelegte oder übertriebene grüne Versprechen Vorteile erzielen können. Diese Vorgaben betreffen nicht nur klassische Werbeaussagen, sondern auch Verpackungen, Websites, Social-Media-Beiträge, Produktnamen, Labels und visuelle Elemente wie Farben oder Symbole. Entscheidend ist immer die Wirkung auf den durchschnittlichen Verbraucher.
Damit verschiebt sich der Maßstab für Nachhaltigkeitskommunikation deutlich. Es reicht nicht mehr aus, ein Produkt oder ein Unternehmen als besonders umweltbewusst erscheinen zu lassen. Was kommuniziert wird, muss belegbar, transparent und verständlich sein. Die Richtlinie erfasst dabei sehr weit gefasste Umweltaussagen. Schon Darstellungen, die den Eindruck einer positiven oder geringeren Umweltwirkung vermitteln, können als Green Claims gelten. Das betrifft ausdrücklich auch Bilder, Markennamen oder visuelle Gestaltung, wenn dadurch eine ökologische Qualität suggeriert wird. Unternehmen müssen deshalb nicht nur den Text, sondern die gesamte Wirkung ihrer Kommunikation prüfen.
Besonders streng sind die neuen Regeln bei generischen Umweltclaims. Allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind künftig nur noch dann zulässig, wenn sie entweder konkret auf dem gleichen Medium erläutert oder durch anerkannte Standards und nachvollziehbare Nachweise gestützt werden. Auch Aussagen zur Klimaneutralität stehen im Fokus. Wer mit Klimaneutralität wirbt, kann sich nicht allein auf Kompensationsmaßnahmen verlassen. Entscheidend ist vielmehr, dass tatsächliche Emissionen innerhalb der Wertschöpfungskette reduziert werden. Reine Kompensation reicht nicht aus, um eine solche Aussage zu rechtfertigen.
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft Nachhaltigkeitssiegel und Labels. Selbst entwickelte oder nicht überprüfte Siegel sind künftig unzulässig. Zulässig sind nur noch Labels, die auf unabhängigen Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Stellen anerkannt sind. Das Ziel ist klar: Die Vielzahl an uneinheitlichen und irreführenden Siegeln soll reduziert werden, damit Verbraucher:innen Informationen besser vergleichen können. Für Unternehmen bedeutet das, dass bestehende Kennzeichnungen geprüft und gegebenenfalls ersetzt werden müssen.
Auch Zukunftsaussagen werden strenger bewertet. Formulierungen wie „klimaneutral bis 2030“ oder ähnliche Versprechen sind nur dann zulässig, wenn sie auf einem realistischen, überprüfbaren Plan mit konkreten Zwischenzielen beruhen. Bloße Absichtserklärungen oder vage Zielbilder genügen nicht mehr. Wer über die Zukunft spricht, muss zeigen können, wie der Weg dorthin aussieht.
Für einige Betriebe sind dabei besonders die Angaben zu Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Garantien und Produktlebensdauer wichtig. Auch diese Informationen gewinnen unter der EmpCo-Richtlinie an Bedeutung, weil sie Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Produkte besser zu vergleichen und informierte Entscheidungen zu treffen. Unternehmen, die etwa mit robuster Bauweise, langer Nutzungsdauer oder einfacher Reparierbarkeit werben, müssen diese Aussagen sauber einordnen und belegen können. Gerade in Branchen mit langlebigen Produkten, technischen Geräten oder serviceorientierten Geschäftsmodellen kann das ein zentraler Teil der Kommunikation sein. Die Richtlinie betrifft also nicht nur klassische Umweltclaims, sondern auch die Frage, wie lange ein Produkt hält, wie es repariert werden kann und welche Informationen darüber transparent gemacht werden.
Für Unternehmen ist außerdem wichtig, dass die Richtlinie nicht nur die Außenkommunikation betrifft, sondern auch interne Prozesse, Produktentwicklung und Lieferketten. Unternehmen müssen ihre bestehenden Claims systematisch erfassen, prüfen und bei Bedarf anpassen. Das gilt besonders im Zusammenspiel von B2B- und B2C-Kommunikation. Was intern als Information für Geschäftspartner gedacht ist, kann schnell bei Verbraucherinnen und Verbrauchern landen und dann unter die EmpCo fallen. Ein reiner Verweis auf die interne Einordnung reicht also nicht aus. Auch bestehende Verpackungen, Online-Inhalte und Werbemittel sollten rechtzeitig überprüft werden, weil kein umfassender Bestandsschutz vorgesehen ist.
Die Richtlinie hat damit eine starke operative Dimension. Sie zwingt Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitskommunikation nicht mehr nur als Marketingaufgabe zu betrachten, sondern als Querschnittsthema zwischen Kommunikation, Recht, Compliance, Nachhaltigkeitsmanagement und Produktverantwortung. Genau darin liegt aber auch eine Chance. Wer tatsächlich belastbare Nachhaltigkeitsleistungen vorweisen kann, kann dies künftig glaubwürdiger und klarer kommunizieren. In einem Markt, der immer sensibler auf Greenwashing reagiert, wird Transparenz zum echten Wettbewerbsvorteil.
Noch wurde die EmpCo-Richtlinie in Österreich nicht in nationales Recht umgesetzt. Unabhängig davon tritt sie aber ab dem 27.09. Für Unternehmen in Kraft. Gerade in Österreich ist die Auseinandersetzung mit der EmpCo-Richtlinie jetzt also relevant, denn der Zeitrahmen der Anpassung der Unternehmen an die Vorgaben einer Umsetzung in nationales Recht ist kürzer. Unternehmen sollten deshalb nicht warten, sondern ihre Kommunikation frühzeitig prüfen und anpassen, unter Umständen mit Bezugnahme auf die Umsetzung in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
Terra Institute unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitskommunikation EmpCo-konform aufzustellen, Claims systematisch zu bewerten und tragfähige Kommunikationsprozesse zu entwickeln. Wir bieten Schulungsprogramme über unsere Terra Academy, Quick-Checks Ihrer Nachhaltigkeitsaussagen oder vertiefende Strategieworkshops zum weiteren Vorgehen und Positionierung. Wenn Sie Ihre Kommunikation rechtzeitig absichern und professionell weiterentwickeln möchten, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.






