Gesetzlicher Rahmen stärkt Resilienz der österreichischen Stromversorgung
Die Austrian Power Grid AG (APG) wurde mit Bescheid vom 30. September 2026 gemäß dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) als kritische Infrastruktur-Einrichtung eingestuft. Damit unterliegt die APG einem verbindlichen gesetzlichen Rahmen zur weiteren Stärkung der Widerstandsfähigkeit ihrer Dienste und der dafür erforderlichen Infrastruktur.
Das RKEG verfolgt einen umfassenden All-Gefahren-Ansatz: Berücksichtigt werden neben Cyberangriffen und physischen Angriffen auch Naturkatastrophen, technische Ausfälle, Sabotage, Spionage, Lieferketten- und Personalausfälle sowie Abhängigkeiten von anderen kritischen Einrichtungen und wesentlichen Diensten. „Das RKEG schafft erstmals einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen für den Schutz und die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen. Ziel ist, dass die sichere Stromversorgung auch bei außergewöhnlichen Ereignissen und Störungen möglichst zuverlässig erbracht werden können“, erklärt APG-Vorstandssprecher und technischer Vorstand Gerhard Christiner. Für die APG bedeutet die Einstufung eine weitere systematische Absicherung ihrer rund 7.000 Kilometer Stromnetz samt der 67 Schalt- bzw. Umspannwerke. Im Fokus stehen unter anderem der Schutz vor Sabotage, Vandalismus und physischen Angriffen sowie die Klimaresilienz. Dazu zählen umfassende Notfallpläne für Extremwetterereignisse wie Schneedruck, Stürme oder Hochwasser.
Bewährte Schutzmaßnahmen sichern höchste Netzverfügbarkeit
Das RKEG sieht für kritische Einrichtungen unter anderem Risikoanalysen und Resilienzpläne vor. Diese legen fest, welche technischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Maßnahmen erforderlich sind, um Vorfälle zu verhindern, ihre Auswirkungen zu begrenzen und den Betrieb rasch wiederherzustellen. „Österreichs Versorgungssicherheit liegt mit einer Stromnetz-Verfügbarkeit von über 99,99 Prozent im weltweiten Spitzenfeld. Das ist das Ergebnis des täglichen Einsatzes unserer bestens ausgebildeten Mitarbeiter:innen sowie bewährter Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen“, betont Christiner. Die APG verfügt bereits über umfassende Strukturen zur Aufrechterhaltung und raschen Wiederherstellung ihrer Leistungen unter außergewöhnlichen Bedingungen. Dazu zählen moderne Cybersecurity- und Objektschutzmaßnahmen, Wetter- und Netzsicherheitsprognosen sowie die laufende Abstimmung mit relevanten Partnern. Gemeinsame Simulatortrainings und regelmäßige Krisenübungen stärken zusätzlich die Handlungsfähigkeit im Ernstfall. Mit dem RKEG werden diese Maßnahmen nun in einem einheitlichen gesetzlichen Rahmen weiterentwickelt, regelmäßig überprüft und an die sich verändernde Gefährdungslage angepasst.
Gemeinsamer Rahmen stärkt die Resilienz der Stromversorgung
„Eine sichere Stromversorgung braucht eine Infrastruktur, die auch unter schwierigen Bedingungen verlässlich funktioniert. Dafür müssen wir Risiken frühzeitig erkennen, unterschiedliche Gefahren im Blick behalten und im Ernstfall rasch handeln können. Die Einstufung gemäß RKEG unterstreicht unsere Verantwortung für die Stromversorgung Österreichs und stärkt unseren ganzheitlichen Resilienzansatz“, so Christiner.
Die Umsetzung des RKEG wird durch das Bundesministerium für Inneres unterstützt. Vorgesehen sind unter anderem Beratungen, Frühwarnungen, Informationen zu spezifischen Risiken sowie Vorlagen und Empfehlungen für Risikoanalysen und Resilienzpläne. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit und Robustheit des österreichischen Stromsystems nachhaltig zu stärken.






